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   LG Essen, 30.05.2000 - 15 S 279/99   

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https://dejure.org/2000,19190
LG Essen, 30.05.2000 - 15 S 279/99 (https://dejure.org/2000,19190)
LG Essen, Entscheidung vom 30.05.2000 - 15 S 279/99 (https://dejure.org/2000,19190)
LG Essen, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 15 S 279/99 (https://dejure.org/2000,19190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wärmecontracting; Betriebskostenumlage bei Umstellung der Wärmelieferung ohne Zustimmung des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 90
  • ZMR 2000, 835
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04

    Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses

    Eine andere Auffassung hält für die Zulässigkeit einer Ausgliederung der Versorgungsanlage und deren Übernahme durch einen Dritten - mit der Folge zusätzlicher Kosten - die zwischen Vermieter und Mieter (bzw. Nutzer) getroffenen vertraglichen Vereinbarungen für entscheidend (LG Braunschweig ZMR 2000, 832; LG Essen NZM 2001, 90; AG Hannover WuM 1998, 40; Lammel, HeizKV, 2. Aufl., 2004, § 1 Rdnr. 17 ff.; ders. in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., 2003, § 1 HeizKV Rdnr. 16 ff.; Eisenschmid, WuM 1998, 449 ff.; Wall in Betriebskosten-Kommentar, § 2 BetrKV Rdnr. 96 f.; Langefeld-Wirth, ZMR 1997, 165 ff.; v. Brunn in: Bub/Treier, Kap. III A Rdnr. 59).
  • LG Bochum, 03.11.2004 - 9 S 152/04

    Erstattung von Nachzahlungsbeträgen; Vereinbarung über die Wärmeversorgung und

    Dies hat nach Auffassung der Kammer zur Folge, dass der Vermieter zwar im Außenverhältnis auch ohne Zustimmung des Mieters wirksam die Beheizung der Mieträumlichkeiten auf einen Dritten, einen Wärmecontractor, übertragen kann, dass er aber im Innenverhältnis zu seinen Mietern zur Wärmeversorgung verpflichtet bleibt und nur die mietvertraglich vereinbarten Betriebskosten - hier die nach § 7 Abs. 2 HeizkVO umlagefähigen Kosten auf den Mieter umlegen kann (so auch LG Essen, NZM 2001, 90 f.; LG Berlin, WuM 2004, 611 f.).
  • LG Berlin, 21.12.2006 - 62 S 256/06
    Inwieweit dem Vermieter entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Fremdvergabe des Betreibens einer Heizungsanlage umlagefähig sind, kann dementsprechend nicht generell beantwortet werden; dies hängt vielmehr zum einen vom Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter und zum anderen vom Leistungsumfang aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Anlagenfremdbetreiber ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005, VIII ZR 54/04 = NJW 2005, 1774 ff.; LG Köln WuM 2004, 400 ff.; LG Bochum WuM 2004, 477 ff. und WuM 2005, 245 ff., LG Berlin WuM 2004, 611 ff.; LG Essen NZM 2001, 90; LG Braunschweig ZMR 2000, 832).
  • LG Chemnitz, 10.06.2003 - 6 S 2390/02

    Erfordernis der Bezugnahme der Prozessführungsbefugnis auf eine bestimmte

    Darüber hinaus wird auch die vermittelnde Position vertreten, dass der Vermieter bei einem bestehenden Mietvertrag ohne Zustimmung des Mieters zwar letztlich zur Wärmelieferung durch Dritte übergehen kann, er dann jedoch nur die Positionen der Heizkosten in Rechnung stellen darf, zu deren Übernahme der Mieter vertraglich verpflichtet ist (LG Essen, ZMR 2000, 835).
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